Allgemeine Geschäftsbedingungen
PIXLE MEDIA [im folgenden PIXLE] betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain
http://www.pixle.de eine Website. Verbraucher und Unternehmen werden auf dieser Website über das Leistungsangebot von PIXLE informiert und Referenzen gezeigt.
Die hierfür geltenden nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden in
seinen Arbeitsspeicher geladen und ausgedruckt werden.
Auf Wunsch können sie unter www.pixle.de bzw. unter der E-Mail-Adresse info@pixle.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere jede Änderung, Erweiterung oder von diesen Bedingungen abweichende Regelung, bedürfen der Schriftform.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung.
PIXLE überwacht den kompletten Produktionsvorgang bis hin zur Auslieferung.
Über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen und Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von digitalen oder analogen Proofs (Ausdrucke mit hoher Farbgenauigkeit), aufwändige Nachbearbeitungen eingereichter Dokumente von eingeschränkter Verwendbarkeit etc., werden nach Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet.
Der Auftraggeber erhält nach erfolgter Berücksichtigung etwaiger Veränderungswünsche vor der Belichtung der Objekte jeweils einen abzuzeichnenden Korrekturbogen zur Druckfreigabe. Danach gewünschte Autorkorrekturen werden nach Zeit- und Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
Vom Auftraggeber einzubringende Bilder, Texte, Dateien o.Ä. Material, das zur Erfüllung des an PIXLE erteilten Auftrages notwendig sind, müssen nach den Vorgaben von PIXLE in importier- und weiterbearbeitbaren Dateiformaten auf CD, per E-Mail oder per Upload an die PIXLE geliefert werden.
Vom Auftraggeber einzubringende Logos und Grafiken sind als Vektordateien in importier- und weiterbearbeitbaren Formaten wie beispielsweise EPS, AI, INDD auf CD, Upload oder per E-Mail an PIXLE zu liefern.
Für die Verwendung im Printbereich sind vom Auftraggeber einzubringende Fotos und Bilddokumente in einer Auflösung von 300 dpi auf CD, per Upload oder E-Mail an die PIXLE zu liefern.
Für die rechtliche Verwendbarkeit - ergo die Urheberrechte - der vom Auftraggeber eingebrachten Text- und Bild- und Grafikdokumente übernimmt PIXLE keine Haftung.
Nach der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird der Auftrag von der PIXLE termingerecht abgewickelt. Sollte eine von PIXLE grob fahrlässig verschuldete Terminverzögerung eintreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber für die Dauer von mindestens 2 Wochen behindert - z.B. durch nicht geliefertes Text- oder Bildmaterial oder Verzögerung von Freigaben etc. -, ohne dass dies mit PIXLE besprochen und genehmigt wurde, so ist PIXLE dazu berechtigt, die Abschlussrechnung zu stellen und einzufordern.
PIXLE kann Beratungen sowie die Anfahrt zum Kunden in Rechnung stellen, der Kunde wird aber zuvor hiervon in Kenntnis gesetzt. Termine vor Auftragserteilung werden anschließend mit dem Auftrag verrechnet. Kommt der vom Auftraggeber bestätigte Beratungstermin nicht zu Stande, bzw. wird der Termin nicht mind. 12 Stunden vorher storniert, kann die Beratung bzw. der Termin in Rechnung gestellt werden.
Dem Auftraggeber zuzuordnenden Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von PIXLE nur nach ausdrücklicher Vereinbarung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber archiviert. Sollen die genannten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die Auftragssumme ist je nach Vertragsumfang und Art der Arbeiten in mehreren Teilzahlungen fällig. Eine erste Teilzahlung (in der Regel 1/3 oder 1/2 der Bruttoauftragssumme) wird generell sofort nach Auftragsbestätigung fällig. Die weiteren Teilzahlungen erfolgen individuell nach dem Fortschritt der geleisteten Arbeiten bzw. Auslieferungen der von PIXLE erstellten (Teil-)produkte. Bei Erstbestellung von Drucksachen durch Neukunden erheben wir grundsätzlich Vorkasse des gesamten Rechnungsbetrages. Bei Folgebestellungen gilt: 50% des Rechnungsbetrages sofort nach Auftragserteilung und 50% sofort nach Auslieferung.
Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Stellung der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so entfallen sämtliche gewährten Nachlässe. Die Ausführung des Auftrags kann bis zur Bezahlung zurückgestellt, bzw. von einer Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist PIXLE berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
Weitere Ansprüche wie Schadenersatz statt Leistung bleiben vorbehalten.
Die Lieferzeiten gelten laut schriftlicher Vereinbarung in der Auftragsbestätigung und sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung und Bereitstellung von Text- oder Bildmaterial, Freigaben) ordnungsgemäß und ohne Verzögerung erfüllt hat.
Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich unfrei, sofern dies nicht in der Auftragsbestätigung anders vermerkt wurde. Der Auftraggeber hat die Annahme der Ware zum vereinbarten Liefertermin durch eine annahmeberechtigte Person sicherzustellen.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
PIXLE empfiehlt ausdrücklich, durch PIXLE erstellte Produkte/Medien auch durch PIXLE bei deren Kooperationspartnern drucken, pressen oder fertigen zu lassen.
Für Drucksachen und andere Medienprodukte, die nicht über PIXLE bei deren Kooperationspartnern gedruckt werden, übernimmt PIXLE generell keinerlei Haftung.
Reklamationen sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen und berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennbar war.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
Abweichungen von Qualität, Farben und Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen, sofern sie handelsüblich oder technisch nicht vermeidbar sind.
Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von PIXLE. Dies gilt auch für Entwürfe, Scribbles und auch für geistige Vorleistungen wie Ideen, Konzept, Drehbücher etc.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PIXLE zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
Urheberrechte sind nach dem Urheberrechtsgesetz weder übertragbar noch veräußerbar. Sämtliche von PIXLE erstellten Inhalte und Produkte und Entwürfe (Bilder, Grafiken, Logos, Filme, Sequenzen, Texte etc.) sind geistiges Eigentum von PIXLE und damit urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von PIXLE weder im Original noch bei der Reproduktion verwendet, verändert, dupliziert oder öffentlich aufgeführt oder zugänglich gemacht werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig und strafbar.
PIXLE überträgt für die im Vertrag angegebenen Positionen und Auflagen alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber, wobei sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang der Nutzungsrechte sowie die eingeräumte Nutzungsart je nach Vertragszweck bestimmt bzw. im Angebot genau beschrieben ist. Erweiterungen der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, z.B. für eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung von uns produzierter Werke müssen mit PIXLE gesondert vereinbart und schriftlich dokumentiert werden.
PIXLE haftet nicht für die warenzeichenrechtliche oder urheber- bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Gestaltung.
Bei Gestaltungsvorgaben seitens des Auftraggebers oder durch vom Auftraggeber eingebrachte Unterlagen, Daten und Materialien haftet dieser allein, wenn durch deren Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt PIXLE von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen (Salvatorische Klausel). Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des HGB und BGB.
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von PIXLE MEDIA, 24106 Kiel, Am Kiel-Kanal 2. Für etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen wird Kiel als Gerichtsstand festgelegt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
Kiel, 07.11.2012